Zeitbilder 5/6, Schulbuch

3. Die Babenberger Otto der Große schlug in der Schlacht auf dem Lechfeld (955) bei Augsburg die Ungarn vernichtend. Dieser Sieg bedeutete eine große Wende für die Entwicklung unse- rer Heimat: An der Donau wurde zum Schutz eine Grenzmark er- richtet. Leopold I. aus dem Geschlecht der Babenberger wurde im Jahre 976 mit der Mark an der Donau belehnt. Im selben Jahr wurde Kärnten als eigenes Herzogtum von Bayern getrennt. In einer Urkunde König Ottos III. fand der Name „Ös- terreich“ 996 erstmals Erwähnung: Q (…) dass wir den würdigen Bitten unseres gelieb- ten Vetters Heinrich, des Herzogs von Bayern, zustimmend, gewisse Besitzungen unseres Rechtes in der Gegend, die im Volke Ostarrichi heißt, in der Mark und Grafschaft des Grafen Heinrich, des Soh- nes des Markgrafen Luitpold, in dem Orte, der Ni- wanhova genannt wird, in den Schoß der Freisinger Kirche, zum eigenen und ewigen Gebrauch gewährt und durch unsere kaiserliche Macht fest übergeben haben, und zwar mit diesem Hofe und dreißig in der nächsten Umgebung liegenden Königshuben mit be- bautem und unbebautem Lande, Wiesen, Weiden, Wäldern, Gebäuden und Wasserläufen, Jagden, Bie- nenweiden, Fischwässern, Mühlen, beweglichen und unbeweglichen Gütern, Wegen und unwegsamem Land, Ausgaben und Einkünften, erforschtem und unerforschtem Gebiet und mit allem rechtlichen und gesetzlichen Zubehör dieser Huben. (Frass, Österreichisches Quellenbuch 1, 1956, 44) Welche Gründe könnten den König veranlasst haben, dem Stift Freising diesen Landbesitz zu schenken? Welche Vorstellungen kann man sich nach Angaben der Urkunde von diesem Teil Österreichs machen? Ein Markgraf hatte das Recht Krieger selbstständig ein- zuberufen sowie richterliche Befugnisse. Ebenso durfte er Befestigungen (Burgen) anlegen. Der Kaiser konnte aber Bischöfen und hohen Adeligen das Recht der Im- munität gewähren. Das bedeutete, dass sie im Verteidi- gungsfall dem Markgrafen keine Truppen stellen muss- ten. Auch konnten sie vomGericht des Markgrafen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie unterstanden nämlich nur dem Kaiser, sie waren „rechtsunmittelbar“. Der Kaiser allein entschied, wen er nach dem Tod des Amtsträgers zum neuen Markgrafen ernannte. Dass die Kaiser dieses Amt den Babenbergern übertrugen, wur- de für die Geschichte Österreichs entscheidend. W „vocabulo ôstarrîchi“ – Ausschnitt aus der Urkunde des dt. Königs Otto III. aus dem Jahre 996. Markgraf Leopold I. übernahm ein schmales Gebiet, das entlang der Donau von der Enns bis zur Traisen reichte. Er verlegte wahrscheinlich seine Residenz von Pöchlarn nach Melk. Es gelang ihm schließlich, seinen Bereich bis zum Wiener Wald auszudehnen. Die folgenden Markgrafen Adalbert, Ernst und Leopold II. dehnten die Grenzen der Mark trotz mancher Rück- schläge im Kampf gegen die Ungarn bis zur Thaya, March und Leitha aus. Leopold III. baut das Land aus Markgraf Leopold III. heiratete die Schwester Kaiser Heinrichs V. Dies erhöhte seinen gesellschaftlichen Rang. Er vermehrte seinen Landbesitz systematisch, indem er verfallene Lehen einzog, Gebiete kaufte und erbte. In Klosterneuburg baute er eine Residenz. Zum ersten Mal wurde sein Land in den Urkunden mit dem Namen „Austria“ benannt. Privilegium minus – Österreich wird Herzogtum Im Zuge der Auseinandersetzung zwischen Staufern und Welfen wurde der Babenberger Heinrich II. 1156 mit Österreich belehnt, das von Kaiser Friedrich I. zum Herzogtum erhoben wurde. Die „Privilegium minus“ genannten Bestimmungen sicherten dem Herzog von Österreich eine Sonderstellung zu: Q (…) verwandelten wir (…) die Mark Österreich in ein Herzogtum und übergaben dieses Her- zogtum mit allen Rechten unserem vorgenannten Oheim Heinrich und seiner erhabenen Gemahlin als Lehen und bestimmen gesetzlich für ewige Zeiten, dass sie und ihre Kinder nach ihnen, ohne Unter- W Leopold III. Markgraf von Österreich. Darstellung aus dem Babenber- ger-Stammbaum, Stift Klosterneuburg bei Wien. 244 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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