Sexl Physik 8, Schulbuch

91 | der Uran-Zerfallsreihe und diffundiert aus Baumaterialien und dem Erdreich in die Umgebung. Vor allem in bodennahen schlecht belüfteten Räumen werden rela- tiv hohe Konzentrationen an Radon gemessen. Man vermutet, dass 20 % der Lun- genkarzinome von Nichtrauchern durch Inhalation von Radon verursacht werden. Zivilisatorische Strahlenbelastung Dazu gehört die gegenwärtig vernachlässigbar geringe Strahlenbelastung durch diejenigen radioaktiven Isotope, die bei oberirdischen Kernwaffentests bis in die 1960iger Jahre in die Atmosphäre gelangten, sowie Strahlung, die bei Störfällen von Kernkraftwerken frei wird ( 90.3 ). Letztere ist in Österreich vor allem durch jene radioaktiven Substanzen gegeben, die 1986 beim Reaktorunglück von Tscher- nobyl frei wurde. In beiden Fällen sind über die Nahrung und die Atmung aufge- nommene Nuklide für die Strahlenbelastung verantwortlich. Um erhöhte Strahlenbelastungen (etwa infolge eines Unfalls in einem Kernkraft- werk) rechtzeitig erfassen zu können, wurde in Österreich ein Strahlenfrühwarn- system mit 335 Messstationen eingerichtet. Die Ortsdosisleistung liegt üblicher- weise zwischen etwa 70 und 200 nSv/h . Den aktuellen Wert deines Standorts findest du auf der Website des Lebensministeriums. c) Die Strahlenschutzverordnung Zum Schutz beruflich exponierter Personen besteht in Österreich eine Strahlen- schutzverordnung . Neben Bestimmungen zum Schutz von Personen, die am Ar- beitsplatz ionisierender Strahlung ausgesetzt werden, enthält sie auch Verord- nungen zum Schutz von Personen vor erhöhter Exposition durch terrestrische natürliche Strahlenquellen und eine Verordnung über Maßnahmen bei radiologi- schen Notstandssituationen und bei dauerhafter Strahlenexposition. Sie orientiert sich an den Empfehlungen der ICRP (International Commission on Radiation Pro- tection) . − Die Exposition von Menschen muss einen hinreichenden Nutzen in Abwägung gegenüber der möglichen Schädigung erbringen, ansonsten ist sie nicht zulässig. − Die Exposition ist so niedrig zu halten, wie dies nach dem Stand der Technik un- ter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren möglich und ver- tretbar ist. Der erste Punkt gilt vor allem für Personen, die am Arbeitsplatz ionisierender Strahlung ausgesetzt sein könnten und für alle medizinischen Maßnahmen. Die- se Personen müssen dosimetrisch überwacht werden. Ihre maximale zusätzliche Ganzkörperdosis darf bei exponierten Personen 20 mSv/a nicht überschreiten. Der zulässige Grenzwert für die Gesamtbevölkerung beträgt 1 mSv/a . Schwieriger umzusetzen ist die zweite Richtlinie. So galt etwa für die Maßnah- men der Bundesregierung bei der Kraftwerkskatastrophe von Tschernobyl (s. S. 101), dass für die Bevölkerung dieselben Richtlinien einzuhalten sind wie für strahlenexponierte Personen in Forschung und Industrie. In den ersten Wochen nach dem Unglück wurde daher die Kontaminierung von Boden, Luft und Wasser gemessen und der Verkauf kontaminierter Lebensmittel (z. B. Milchprodukte und Frischgemüse) verboten; für die Landwirtschaft gab es ein Verbot der Fütterung mit Grünfutter. Insgesamt ergab sich dadurch eine durchschnittliche Reduktion von 0,33 mSv pro Person. Radioaktivität Strahlen- dosis Strahlenart Dosis- verteilung im Körper individuelle Strahlungs- empfindlich- keit Umwelt- faktoren zeitliche Dosis- verteilung 91.1 Die Auswirkung von Radionukliden auf den Körper hängt von der Strahlenart, dem betroffenen Organ und der biologischen Halbwertszeit (Zeit, bis zu der 50% der Nuklide ausgeschieden werden) ab. 91.2 Mittlere jährliche Strahlenbelastung in Österreich. Die Werte beziehen sich auf die biologisch relevante Effektivdosis. Die interne Strahlenbelastung stammt vor allem von C-14 und K-40 im Organismus. Neben Radon haben vor allem Röntgenuntersuchungen einen wesentlichen Anteil an der Gesamtbelastung (Quelle AUVA). Strahlenschutzmaßnahmen Da die Intensität der Strahlung mit dem Quadrat des Abstandes von der Strah- lungsquelle abnimmt, ist dieser möglichst groß zu halten. Die Strahlenbelastung soll durch abschir- mende Materialien reduziert werden. Die Expositionsdauer soll möglichst kurz sein. Radioaktive Stoffe sollen weder durch die Atemluft noch durch Speisen in den Körper gelangen. 7,0% intern 37,4% Radon 30,4% Medizin 23,4% terrestrisch und kosmisch 2,8% sonstige künstliche Strahlung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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