Elemente und Moleküle, Schulbuch
7 CMR-Stoffe Stoffe die krebserzeugend (C – cancerogen), erbgutverändernd (M – mutagen) und/ oder fortpflanzungsgefährdend (R – reprotoxisch) sind. Gefahrenklassen der CMR-Stoffe: 1A: Beim Menschen nachgewiesen 1B: Im Tierversuch nachgewiesen 2: Verdachtstoffe GIFtE Nach dem Chemikaliengesetz sind Gifte sehr giftige, giftige und mindergiftige Stoffe; nach der Giftverordnung nur die sehr giftigen und giftigen. Zum Bezug die- ser Substanzen benötigt man eine Giftbezugsbewilligung. Die Gifte nach der Gift- verordnung sind in der Giftliste aufgeführt. Suchtgifte, Tabak, Wein sowie Benzin, Diesel, Heizöl und Flüssiggas im Verkehr sind von den Giftbestimmungen des Che- mikaliengesetzes ausgenommen. Definition von Giften Die „Giftigkeit“ eines Stoffes wird durch Tierversuche festgestellt. Die Dosis, bei der 50 % der Versuchstiere sterben, wird als LD 50 -Wert bezeichnet (LD = Letale Dosis). Für sehr giftige Stoffe gilt: LD 50 oral Ratte < 25 mg/kg Für giftige Stoffe gilt: 25 < LD 50 oral Ratte < 200 mg/kg Für mindergiftige Stoffe gilt: 200 < LD 50 oral Ratte < 2000 mg/kg Mindergiftige Stoffe oder Mischungen von diesen (zB Haushaltsmittel für Reinigung, Büroartikel, Lacke, Kfz-Pflegemittel, Hilfsstoffe) dürfen nur unter besonderen Be- dingungen im Selbstbedienungshandel abgegeben werden. Auszug aus der VO des Gesundheitministeriums vom 19. Jänner 1989 über die Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung: §1 Abs.(2) ... innerhalb der allgemeinen Verkaufsräume deutlich abgesondert von den für andere Waren bestimmten Verkaufsflächen ... §1 Abs.(3) Verkaufsflächen nach Abs.(2) müssen mit der gut sicht- und lesbaren und dauerhaft angebrachten Aufschrift “Achtung, mindergiftige Stoffe und mindergiftige Zubereitungen! Gesundheitsschädlich! Die auf der Verpackung angegebenen Hinwei - se sind zu beachten!” gekennzeichnet sein. Abb. 7.1: Aufbau der H-Nummern Abb. 7.2: Aufbau der P-Nummern H 3 01 laufende Nummer Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren steht für Gefahrenhinweis ( H azard-Statement) P 1 01 laufende Nummer Gruppierung 1 = Allgemein 2 = Vorsorgemaßnahmen 3 = Empfehlungen 4 = Lagerhinweise 5 = Entsorgung steht für Sicherheitshinweis ( P recautionary-Statement) Abb. 7.3: Auswahl von H-Nummern Abb. 7.4: Auswahl von P-Nummern H-Sätze (Auswahl): H240: Beim Erwärmen explosionsfähig H250: Selbstentzündung bei Berührung mit Luft H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase H270: Kann Brand verursachen oder verstär- ken H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmit- tel H300: Lebensgefahr bei Verschlucken H301: Giftig bei Verschlucken H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H311: Giftig bei Hautkontakt H315: Verursacht Hautreizungen H317: Kann allergische Hautreaktionen verur- sachen H319: Verursacht schwere Augenreizung H335: Kann die Atemwege reizen H350: Kann Krebs erzeugen H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen H400: Sehr giftig für Wasserorganismen P-Sätze (Auswahl): P102: Darf nicht in die Hände von Kindern ge- langen P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen P232: Vor Feuchtigkeit schützen P263: Kontakt während der Schwangerschaft und der Stillzeit vermeiden P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P284: Atemschutz tragen P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszent- rum oder Arzt anrufen P330: Mund ausspülen P331: Kein Erbrechen herbeiführen P352: Mit viel Wasser und Seife waschen P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen P402: An einem trockenen Ort aufbewahren P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewah- ren P404: In einem geschlossenen Behälter auf- bewahren P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen P412: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen SicherheiT iM UMgang MiT cheMiKalien – geFÄhrliche eigenSchaFTen – giFTe Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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