Vielfach Deutsch 4, Arbeitsheft
49 4 Erzählende Texte interpretierend wiedergeben Welche Folgen hat wohl die Tat der beiden Brüder? a) Informiert euch anhand der Texte über die rechtliche Situation in Österreich. b) Überlegt dann zu zweit Antworten auf die beiden folgenden Fragen. Begründet eure Entscheidung schriftlich im Heft und unterstreicht die Textstellen, die euch zu eurer Entscheidung geführt haben. 1 Ist die Tat der beiden älteren Brüder im Sinne des Strafgesetzes tatsächlich Mord? Wenn nicht, was ist sie dann? 2 Können sie dafür von einem Gericht zu einer Strafe verurteilt werden? Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB): Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben – Mord § 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. – Totschlag § 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen. – Fahrlässige Tötung § 80. Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Fahrlässigkeit § 6. (1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Um ständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. (2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 (2.6.2012, bearbeitet) [ E x tra ] Teste dein Wissen über Jugendrechte. Ergänze die fehlenden Altersangaben. 1 Sobald Jugendliche ihr Lebensjahr vollendet haben und ihre Schulpflicht beendet ist, dürfen sie einen Ferialjob ausüben. 2 Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit dem Geburtstag möglich. 3 Das Tätowieren von Personen bis zur Vollendung des Lebens- jahres ist verboten. 4 Jugendliche dürfen sich bis zum vollendeten Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr bei öffentlichen Veranstaltungen, in Diskos und Lokalen aufhalten. (In der Steiermark nur bis 21 Uhr, in Kärnten bis 23 Uhr.) 13 nach Ü17 Strafmündigkeit be- schreibt das Erreichen ei- nes Alters, ab dem einem Menschen zugetraut wird, die Folgen seiner Handlun- gen zu überblicken, und er daher für diese Handlun- gen die Verantwortung übernehmen muss. Rechtliche Situation laut Verwaltungsstrafgesetz: § 4. (1) Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat. Tipp Jugendliche haben keinen Rechtsanspruch auf diese Ausgehzeiten. Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt es vorbehalten, kürzere fest- zulegen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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