Vielfach Deutsch 4, Arbeitsheft
32 Parodistische Texte verfassen Parodistische Texte verfassen 3 Parodistische Texte lesen und verstehen a) Lies den Anfang des Märchens „Rotkäppchen“ von den Gebrüdern Grimm. b) Suche im Internet eine Fassung des Märchens und lies es ganz. 2 4 6 8 10 12 Es war einmal ein kleines süßes Mädchen, das hatte jedermann lieb, der sie nur ansah, am allerliebsten aber ihre Großmutter, die wusste gar nicht, was sie alles dem Kinde geben sollte. Einmal schenkte sie ihm ein Käppchen von rotem Samt, und weil ihm das so wohl stand und es nichts anders mehr tragen wollte, hieß es nur das Rotkäppchen. Eines Tages sprach seine Mutter zu ihm: „Komm, Rotkäppchen, da hast du ein Stück Kuchen und eine Flasche Wein, bring das der Großmutter hinaus; sie ist krank und schwach und wird sich daran laben. Mach dich auf, bevor es heiß wird, und wenn du hinaus kommst, so geh hübsch sittsam und lauf nicht vom Wege ab, sonst fällst du und zerbrichst das Glas, und die Großmutter hat nichts. Und wenn du in ihre Stube kommst, so vergiss nicht ‚Guten Morgen‘ zu sagen und schau nicht erst in allen Ecken herum!“ http://www.grimmstories.com/de/grimm_maerchen/rotkaeppchen (8.2.2013, bearbeitet) Lies die Anfänge von drei „Rotkäppchen“-Parodien. Ordne sie anschließend richtig zu. Text 1 „Rotkäppchen“ – von einer Psychologin erzählt 2 „Rotkäppchen“ – von einem Mathematiker erzählt 3 „Rotkäppchen“ – von einer Juristin erzählt 2 4 6 8 10 12 A Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingeräumten Namenbestimmungsrechts ( § 1627 Abs. 1, 2 BGB) den Ruf namen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können. Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt ( § 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne dass übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicheroder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht ( § 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. http://www.janko.at/Humor/Rotkaeppchen/Jurist.htm (8.2.2013) 1 nach Ü10 2 nach Ü10 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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