Mathematik verstehen 1, Schulbuch
I1 Zahlen und Maße Grundbegriffe der Division Die Division kann man sich als fortgesetztes Abziehen ein und desselben Subtrahenden vor- stellen. Das Ergebnis einer Division, also wie oft dieses Abziehen erfolgen kann, bis im besten Fall 0 erreicht ist, ist der Quotient . Anlässlich einer Schulverlosung für einen wohltätigen Zweck sind für die Klasse 1C genau 144 Lose vorgesehen. In der Klasse sind 24 Schülerinnen und Schüler. Wie viele Lose bekommt ein Kind? Stelle dies auch zeichnerisch dar! Lösung: Wie oft lässt sich 24 von 144abziehen, bis 0 erreicht ist? 144 – 24 – 24 – 24 – 24 – 24 – 24 = 0 6-mal 24 24 144 24 24 24 24 Kurz: 14424 = 6 Jedes Kind bekommt sechs Lose. 144 24 = 6 Dividend durch Divisor ist (sind) gleich Quotient Die Ausführung einer Division nennt man Dividieren . Zwischen dem Dividenden und dem Divisor steht das Divisions zeichen [sprich: „durch“ oder „geteilt durch“]. Der Quotient kann nur dann eine natürliche Zahl sein, wenn der Dividend ein Vielfaches des Divisors bzw. der Divisor ein Teiler des Dividenden ist. Es sollen zehn Liter Apfelsaft auf fünf Flaschen gleichmäßig aufgeteilt werden. Wie viel Liter Apfelsaft werden sich in jeder Flasche befinden? Deute das Ergebnis! Lösung: 10 Liter 5 = 2 Liter In jeder Flasche werden sich zwei Liter Apfelsaft befinden. Da hier Apfelsaft gleichmäßig verteilt wird, deuten wir die Division in diesem Fall als Teilung . Es sollen zehn Liter Apfelsaft in 2-Liter-Flaschen gleichmäßig abgefüllt werden. Wie viele Flaschen können auf diese Art befüllt werden? Deute das Ergebnis! Lösung: 10 Liter 2 Liter = 5 Auf diese Art können fünf Flaschen befüllt werden. Da hier gemessen wird, wie viele Flaschen befüllt werden können, deuten wir die Division in diesem Fall als Messung . Deutung des Dividierens –– Teilung: Der Quotient gibt an, wie groß ein Teil ist. –– Messung: Der Quotient gibt an, wie oft der Divisor im Dividenden enthalten ist. Kleine Zahlen lassen sich leicht im Kopf dividieren, bei größeren Zahlen gibt es die Möglichkeit des schriftlichen Dividierens. 2.144 D O 2.145 O I 2.146 O I 62 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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